Der Aufsatz analysiert das Problem der Tragweite der Unschuldsvermutung bei der Verjährung der Straftat. Der Aufsatz beschreibt die neue Rechtslage in der Strafjustiz nach der Entscheidung vom 27. Juni 2016 des litauischen Verfassungsgerichtes. Die Verpflichtung des Verfassungsgerichtes die Hauptverhandlung in den verjährten Strafsachen fortzusetzen ist problematisch in der Sinne der Begründung der Strafurteilen.